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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsgestaltung

1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Trainerin/Beraterin über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und /oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
2. Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für die Trainerin/Beraterin/Coachin, die den Verträgen beigefügt werden.
3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für die Trainerin/Beraterin/Coachin soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2. Leistungen der Trainerin/Beraterin/Coachin

1. Die Trainerin/Beraterin/Coachin erbringt ihre Dienstleistung selbst. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.
2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleitungen, des Coachings werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainerin/Beraterin/Coachin im Einzelnen festgelegt.
3. Die Trainerin/Beraterin/Coachin erbringt Leistungen in Form von Trainings, Seminaren, Coachings, Workshops, Impulsen, Dialograumgestaltungen, Entspannungssitzungen

3. Honorare und Kosten

1. Das erste Kontaktgespräch durch die Trainerin/Beraterin/Coachin ist unentgeltlich.
2. Ein Honorar wird je angefangenem für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3. Für Seminare und Coachings wird ein Tages-, Stunden- oder Pauschalhonorar vereinbart.
4. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten.
5. Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
6. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
7. Die geschäftlichen Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8. Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandenen Kosten werden vor oder direkt im Anschluss an die Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug zu begleichen.
9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

4. Sicherung der Leistungen

1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der Trainerin/Beraterin/Coachin an den von ihr erstellten Werken (Trainings-, Coachingunterlagen). Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Trainerin/Beraterin.
2. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
3. Der Auftraggeber informiert die Trainerin/Beraterin/Coachin vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4. Die Trainerin/Beraterin/Coachin verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
5. Die Trainerin/Beraterin/Coachin trifft die Auswahl an räumlichen und organisatorischen Inhalten, die von der Trainerin/Beraterin/Coachin zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Die Trainerin/Beraterin/Coachin wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden.
6. Die Trainerin/Beraterin/Coachin ist berechtigt, ihre Dienstleistung in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die Trainerin/Beraterin/Coachin wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der Trainerin/Beraterin nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die Trainerin/Beraterin/Coachin unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin zeitnah nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.
8. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich die Trainerin/Beraterin/Coachin den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen innerhalb von bis zu 1 Monaten vorher 50% und bis zu 2 Wochen vorher 100% des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.
9. Bei Absagen von Coachingterminen bis zu 3 Tage 50% bis 24 Stunden vorher 100% des Honorars zu zahlen.

5. Allgemeine Bedingungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainerin/Beraterin/Coachin unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der wegfallenden Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
2. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainerin/Beraterin/Coachin oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Trainerin/ Beraterin/Coachin.